Nachfolgend erhalten Sie die Adresse für die Beantragung eines Waffenscheins in Altenburger Land.

Zuständige Einrichtungen für die Waffenschein Beantragung Altenburger Land

In Altenburger Land erfolgt die Beantragung eines Waffenscheins bei dem Amt für Öffentliche Sicherheit und Ordnung .


Amt für Öffentliche Sicherheit und Ordnung
http://www.altenburgerland.de

Lindenaustraße 9
04600 Altenburg

Telefon:
03447 586-126

Fax:
03447 586-106

Ansprechpartner

Frau Carina Michalsky

Telefon:
03447 586-126

Abteilung:
Fachdienst Öffentliche Ordnung

Position:
Fachdienstleiterin (kommissarisch)

Raum:
Zi. 108

Waffenbehörde Öffentliche Ordnung,

Zuständig für:
Waffenschein – Ausstellung

Telefon:
03447 586-121

Raum:
Zi. 111

Wichtige Informationen zur Beantragung in Altenburger Land

Eine besondere Antragsfrist ist nicht zu beachten.

Voraussetzungen für die Beantragung in Altenburger Land

Volljährigkeit (18 Jahre),
Zuverlässigkeit,
persönliche Eignung,
Nachweis eines Bedürfnisses*,
Nachweis einer Haftpflichtversicherung*,
Nachweis über waffentechnische und waffenrechtliche Sachkunde*.

(* für „kleinen Waffenschein“ nicht erforderlich)

Kosten für die Beantragung in Altenburger Land

Öffnungszeiten der Beantragungsstelle in Altenburger Land

Montag geschlossen Dienstag 08:00 – 12:00 Uhr und 13:30 – 18:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 08:00 – 12:00 Uhr und 13:30 – 16:00 Uhr Freitag geschlossen

Besondere Sprechzeiten für Einbürgerungen:
nur Montag und Freitag 08:00 – 12:00 Uhr und Mittwoch 14:00 bis 16:00 Uhr

Wichtige Dokumente für die Beantragung in Altenburger Land

Personalausweis/ Reisepass
Versicherungsnachweis

Soweit der Waffenschein für eine Tätigkeit im Rahmen des Bewachungsgewerbes erteilt werden soll, sind entsprechende Bewachungsaufträge als Bedürfnisnachweis sowie eine Gewerbeanmeldung vorzulegen.

Antrag auf Erteilung einer Waffenbesitzkarte
Antrag auf Erteilung eines kleinen Waffenscheines
Merkblatt zum kleinen Waffenschein

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